Nicht jeder kratzt sich deswegen am Kopfe, weil er nachdenkt.

Jiddisches Sprichwort

 

Kontrollen

Kleine Kontrolle

  • Das Lauskontrollteam (Läuko-Team) wird bei Verdacht von Lausbefall von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer angefordert.
  • Stellen Eltern bei ihren Kindern Läuse fest, melden sie dies der KlassenlehrerInnen oder direkt dem Läuko-Team. Das Läuko-Team kontrolliert daraufhin die entsprechenden Klassen auf Lausbefall.
  • Schülerinnen und Schüler, die bei sich selbst einen Lausbefall vermuten, dürfen sich vom Läuko-Team kontrollieren lassen.
  • Das Läuko-Team kontrolliert einzelne Klassen selbstverantwortlich und koordiniert Tag und Zeit mit der KlassenlehrerIn.
  • Die Kontrollen werden vom Läuko-Team durchgeführt. Sie finden während der Unterrichtszeit, in einem separaten Raum statt.
  • Das Kontrollergebnis wird auf einem Diagnosezettel festgehalten, der mit Befund und Namen des Kindes, jedem kontrollierten Kind nach Hause mitgegeben wird.
  • Die KlassenlehrerIn, der Klassenlehrer wird über das Ergebnis informiert. Abwesende Kinder werden zu einem späteren Zeitpunkt kontrolliert.

Grosse Kontrolle

  • Sollte z.B. nach den Ferien eine Kontrolle aller Klassen erforderlich sein, werden pro Klasse ein bis zwei Eltern zur Mithilfe aufgeboten.
  • Grosse Lauskontrollen nach den Schulferien werden in den Klassen 1-5 systematisch, in den oberen Klassen nur bei Verdacht auf Lausbefall durchgeführt.
  • Das Läuko-Team organisiert die grosse Lauskontrolle in Absprache mit der Schulleitung und den KlassenlehrerInnen.

Vorgehen bei festgestelltem Lausbefall

  1. Werden in einer Klasse Läuse festgestellt, benachrichtigt die KlassenlehrerIn am selben Tag die Eltern mit einem Standardbrief/Diagnosezettel. Auf dem Brief wird vermerkt, ob Nissen oder Nissen und Läuse gesichtet wurden.
  2. Das Läuko-Team kontaktiert telefonisch Eltern direkt betroffener Kinder. Eltern werden beraten über Behandlungsmethoden und über das weitere Vorgehen informiert.
  3. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihr Kind möglichst bald lausfrei wird, um einer weiteren Übertragungsgefahr vorzubeugen. Sie sind angehalten, ihre Kinder regelmässig zu kontrollieren.
  4. Es steht in der Kompetenz der Klassenlehrperson, Kinder vorübergehend oder bis zum positiven Abschluss einer Behandlung vom Unterricht zu dispensieren. Ein Dispens darf niemals Ausgrenzung und Diskriminierung eines Kindes zur Folge haben.
  5. Hat ein betroffenes Kind Geschwister an der Schule, sollten diese ebenfalls kontrolliert und gegebenenfalls behandelt werden, falls dies nicht bereits aufgrund einer Kontrolle in der eigenen Klasse geschehen ist.
  6. 3-4 Wochen nach festgestelltem Lausbefall, wird eine Nachkontrolle der ganzen Klasse durchgeführt. Werden noch bei mehr als 5 Kindern Läuse oder Nissen festgestellt, wird das oben beschriebene Prozedere ab Punkt 2 wiederholt, bis die ganze Klasse lausfrei ist. Ist die Klasse lausfrei, werden alle Eltern schriftlich darüber informiert.